Flammende Sterne: Drohnen verboten!

Ostfildern-Scharnhauser Park … Die Stadt Ostfildern hat zum Feuerwerksfestival Flammende Sterne per Allgemeinverfügung ein Verbot von Drohnen rund um das Festivalgelände erlassen. Demnach ist es am Freitag, 24., Samstag, 25. und Sonntag, 26. August, verboten, „im Bereich des eingezäunten Veranstaltungsgeländes der Flammenden Sterne im Scharnhauser Park und im Abstand von weniger als 500 Metern zum Zaun des Veranstaltungsgeländes betriebsbereite unbemannte Luftfahrtsysteme, so genannte Drohnen, mitzuführen“.

Hintergrund für diese in Absprache mit der Polizei erlassene Allgemeinverfügung: Im vergangenen Jahr waren bei den Flammenden Sternen über dem Veranstaltungsgelände und den unmittelbar daran angrenzenden Flächen mehrere Drohnen unterwegs. Bei der großen Anzahl von bis zu 30.000 Besuchern pro Tag bestehe eine außerordentliche Gefahr, dass eine außer Kontrolle geratene Drohne in die Menschenmenge stürze, heißt es in der Begründung der Allgemeinverfügung. Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass eine Drohne auch für einen Anschlag verwendet werden könnte. Das Drohnenverbot sei dazu geeignet, die von den unbemannten Flugsystemen ausgehenden Gefahren während des Flammende-Sterne-Wochenendes zu minimieren. Die Regelung sei erforderlich geworden, weil das allgemeine, in der Luftverkehrsordnung geregelte Drohnenflugverbot nur für den Luftraum direkt über Menschenansammlungen gelte. Sie sei angemessen, da sie die Handlungsfreiheit der Besitzer von Drohnen nur an drei Tagen und nur auf einer kleinen Fläche einschränke, heißt es in der Begründung.

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadtverwaltung Ostfildern, Gerhard-Koch-Straße 1, Widerspruch eingelegt werden.

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