Gesundheitsschutz: Stadt Stuttgart will alle Flüchtlinge impfen lassen

Stuttgart … Die Landeshauptstadt plant, in den nächsten Tagen mit Impfungen von Flüchtlingen zu beginnen, die in kommunalen Unterkünften untergebracht sind. Dieses Vorhaben hat die Verwaltung am Freitag, 27. November, dem Gemeinderat mitgeteilt und ihn um Zustimmung gebeten.

Die Aktion ist mit finanziellem und personellem Mehraufwand verbunden. Der Rat wird sich mit dem Thema im Verwaltungsausschuss am 2. Dezember und in der Vollversammlung am 
3. Dezember befassen.

Die Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit, Isabel Fezer: „Die Menschen sind geschwächt durch ihre Flucht. Sie suchen bei uns Schutz, und das meint auch Schutz vor Krankheiten. Daher ist es wichtig, gegen ansteckende Krankheiten weitgehend immun zu sein.” Insbesondere der Schutz vor Masern und Windpocken habe Priorität. „Wir wollen umgehend beginnen, so dass Ende 2016 jeder Flüchtling mindestens einmal geimpft wurde. Wir rechnen damit, dass wir in den großen Einrichtungen insgesamt 9.200 Personen impfen werden”, so Fezer. Dafür werde die Stadt rund 1,2 Millionen Euro aufwenden. Fezer weiter: „Das Geld ist gut investiert: Jede Krankheit belastet nicht nur die Betroffenen und ihr Umfeld, sondern verursacht auch Mehrkosten für unser Gesundheitssystem, die durch präventive Impfungen vermieden werden können”, so Fezer. Im neu einberufenen Verwaltungsstab waren die umfänglichen Impfungen beschlossen worden.

Zunächst erfolgt in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen künftig eine Grundimmunisierung der Flüchtlinge (1. Teilimpfung), die nach der Zuweisung nach Stuttgart vervollständigt werden soll. In großen Einrichtungen (mindestens 
100 Personen in demselben Gebäude) sollen die Impfungen durch das Gesundheitsamt organisiert werden. Die Bewohner kleinerer Unterkünfte sollen in den Praxen niedergelassener Ärzte geimpft werden.

Die Impfungen in den großen Einrichtungen sollen durch die niedergelassene  Ärzteschaft sowie durch ehrenamtliche oder im Ruhestand befindliche Ärzte, erfolgen. Zu ihrer Unterstützung muss die Stadt Arzthelferinnen bzw. Krankenschwestern bereitstellen. Zusätzlich ist ein kleiner ärztlicher Stellenanteil für das Gesundheitsamt erforderlich. „Mit diesem Verfahren können die Flüchtlinge zeitnah in größerer Zahl geimpft werden. Damit können wir den Gesundheitsschutz schneller erreichen und die Gefahr kostenintensiver Folgeerkrankungen reduzieren”, bekräftigte Fezer. Die Impfungen sind Teil des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Quelle: Stadt Stuttgart, Pressedienst vom 27.11.2015.

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