Unsichere Bäume werden gefällt

Stuttgart-Sillenbuch … Die Stadt Stuttgart hat am Mittwochabend (22.8.2018) mit „Sicherungsarbeiten“ am Waldrand entlang der Stadtbahnstrecke zwischen Ruhbank und Sillenbuch begonnen. Die Ankündigung der Baumfällungen erfolgte ganz kurzfristig. In der nächsten Woche sollen solche Arbeiten auch an der Filderauffahrt durchgeführt werden.

Der Sillenbucher Bezirksvorsteher Peter-Alexander Schreck wurde erst kurz vor Beginn der Arbeiten informiert. Sein Stellvertreter leitete die Information aus dem städtischen Forstamt am Abend des 22. August an die Presse weiter und bat „dringend um Veröffentlichung“. Hintergrund der städtischen Eilmeldung: „ein kurzfristig günstiges Zeitfenster“.

Nachtbaustelle in der Pause

Entlang der Kirchheimer Straße zwischen den Stadtbahnhaltestellen Ruhbank und Silberwald würde in einer Nachtbaustelle während der nächtlichen Betriebspause der Stadtbahn der Waldrand entlang der Gleise bearbeitet, hieß es kurz vor Arbeitsbeginn. Nicht standsichere Bäume würden gefällt und aus der Fläche entnommen. Die Baustelle erfolge in Kooperation mit der SSB. Zu Einschränkungen im Bahnbetrieb komme es nicht. Die Arbeiten starteten bereits in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (22./23.8.2018); sie sollten bis zum Wochenende abgeschlossen sein. Auf der Kirchheimer Straße wurde im genannten Abschnitt zeitweise eine einseitige Straßensperrung, aber keine Umleitung notwendig. Gleichzeitig kündigte das Forstamt für die nächste Woche ähnliche Sicherungsarbeiten an der Hedelfinger Filderauffahrt an. Sie sollten bis Ende der Woche abgeschlossen werden. Auch dort würden zeitweise einseitige Sperrungen notwendig.

Sicherheit und Naturschutz

Die Arbeiten seien notwendig, um die Sicherheit für den Bahnbetrieb und die Straßennutzer herzustellen. Die Waldränder würden im Rahmen der regelmäßigen Verkehrssicherheitskontrolle von Fachleuten des Amtes begutachtet. Grundsätzlich sei das Amt aus Naturschutzgründen bestrebt, im Sommerhalbjahr so wenig wie möglich Fäll- und Schnittmaßnahmen durchzuführen. Im Wald und zu Verkehrssicherungszwecken seien die Arbeiten aber auch aus Naturschutzsicht zulässig. Allerdings würden von fachkundigen Mitarbeitern und beauftragten Fachfirmen nur die notwendigen Maßnahmen durchgeführt.

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